Autor: Frank Großenbach, Rechtsanwalt
Geimpfte sind Versuchskaninchen (Scholz)
Geimpfte sind Tarnkappenbomber (Stealth Bomber) (Kekulé)
Geimpfte erlangen erst durch eine eigene Ansteckung
eine langanhaltende belastbare Immunität (Drosten)
ohne Impfung werden Freiheitsrechte eingeschränkt,
weswegen eine Impfung von Kindern gerechtfertigt wird (OLG Frankfurt)
ohne Impfung führt ein Lockdown für Kinder zu weiteren gravierenden
negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung (Dt. Ärztetag)
Geimpfte sind Versuchskaninchen (Scholz)
Geimpfte sind Tarnkappenbomber (Kekulé)
Geimpfte erlangen erst durch eine eigene Ansteckung
eine langanhaltende belastbare Immunität (Drosten)
Kekulé weiter:
“Sie finden keinen Gutachter, der sagen wird,
dass dieses Virus bei Unter-18-Jährigen
niemals irgendwelche Schäden macht.“
Was wir aber in der Wirklichkeit vorfinden:
Seit 300 Tausend Jahren haben die Menschen gelernt mit Viren, Parasiten und
Bakterien umzugehen und die Menschheit hat überlebt.
Neu ist nicht „das“ Virus oder SARS-CoV-2 für die Menschheitsgeschichte.
Neu ist eine experimentelle mRNA-Gentherapie, die erstmals als Impfung im
Versuchsstadium eingesetzt wird aufgrund einer „Notfallzulassung“, einer
„vorläufigen Zulassung“, bei der Langzeitstudien fehlen, die Versuchsstudien noch
nicht abgeschlossen und Tierversuche nicht umfassend durchgeführt wurden.
An Herrn Kekulé, Herrn Scholz und Herrn Drosten und an das OLG unser Auftrag:
Finden Sie einen Gutachter, der sagen wird, dass diese neuartige erstmals als
Impfung bei völlig Gesunden eingesetzte experimentelle Gentherapie bei den
Menschen niemals irgendwelche Schäden machen wird.
Wenn Sie keinen Gutachter finden, wäre es dann nicht besser, auf das menschliche
Immunsystem zu vertrauen, das 300 Tausend Jahre funktioniert hat, und das beim
Menschen zu einer langanhaltenden belastbaren Immunität führt?
Wir sagen: Vertrauen Sie dem eigenen Immunsystem.
Vertrauen Sie Ihrer Intuition, Ihrem Bauchgefühl, Ihrem Gewissen
und Ihrem gesunden Menschenverstand.
Werden in einer Gesellschaft Gesunde zu Gefährdern erklärt,
- wenn eine Atemwegserkrankung zu einer Letalität
von 0,1% bis 0,2% bei Infizierten führt, - wenn eine Atemwegserkrankung Menschen mit Vorerkrankungen
sterben lässt, die im Durchschnitt über 80 Jahre alt sind, - wenn die Überlebensrate der Kinder ohne medikamentöse Behandlung
bei 99,998% liegt (so Centers for Disease Control and Prevention, CDC), - wenn in Deutschland bislang nur vier Kinder unter 18 Jahren mit „Covid“
verstarben aber bereits erheblich – sterbenskrank – vorerkrankt waren,
dann werden wir mutmaßlich von Hypochondern regiert.
Hypochonder setzen also durch, dass wir unsere Freiheiten aufzugeben haben,
damit wir zu einer experimentellen Gentherapie genötigt und erpresst werden.
Wir werden genötigt und erpresst,
weil ohne Impfung uns die Freiheitsrechte eingeschränkt werden (OLG Frankfurt) –
weil ohne Impfung, insbesondere für jüngere Kinder, ein Lockdown zu weiteren
schwerwiegenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung führt
(124. Deutscher Ärztetag, 4.-5. Mai 2021, zu I-19).
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/124.DAET/Beschlussprotokoll_124_Daet_2021_Stand-06.05.2021_mit_numerischen_Lesezeichen.pdf
Kinder werden durch Ausgrenzung und der damit verbundenen schwerwiegenden
Schädigung ihrer Psyche zu einer „Impfung“ genötigt.
Es sei zitiert aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 17. August 2021 zum Az.:
6 UF 120/21, Seite 7, durch Vors. Richter am OLG Dr. Dürbeck, Richter am OLG
Dr. Ostermann und Richterin am OLG Dr. Strube:
„Angesichts des Umstandes, dass die mitsorgeberechtigten Eltern kein
Einvernehmen in der Frage der Corona-Schutzimpfung des Kindes getroffen
haben, bestand unzweideutig ein Regelungsbedürfnis. Auch die in der Vorschrift
vorausgesetzte Dringlichkeit des Regelungsbedürfnisses ist hier gegeben. Es liegt
insbesondere dann vor, wenn ein Zuwarten zur Entscheidung in einer etwaigen
Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile möglich wäre (….).“
„Angesichts der sich in Deutschland abzeichnenden vierten Infektionswelle, der in
den Sommerferien anstehenden Urlaubsreisen des Kindes und des nunmehr
unmittelbar bevorstehenden neuen Schuljahres bestand aus Sicht des Kindes
unzweifelhaft ein dringendes Bedürfnis zur Klärung der Entscheidungskompetenz
über die Frage der Corona-Schutzimpfung.
Ein Zuwarten auf eine Hauptsacheentscheidung hätte nicht nur das Risiko
beinhaltet, dass sich das betroffene Kind mit dem Corona-Virus infiziert und
möglicherweise schwer erkrankt, sondern es hat auch aus heutiger Sicht die im
Raum stehenden Urlaubsreisen des Kindes erheblich erschwert und sogar dazu
geführt, dass das Kind sich nach der Reise mit dem Vater nach …….. in Quaran-
täne begeben musste. Auch steht die Gefahr unmittelbar bevor, die Freiheits-
rechte des dann ungeimpften Kindes mit dem Eintritt der vierten Infektionswelle
wieder eingeschränkt werden, wenn die entsprechenden Inzidenzwerte weiterhin
steigen. Insoweit ist eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz auch dann
vor diesem Hintergrund zu treffen, wenn sie faktisch zur Vorwegnahme der
Hauptsache führt. ……“
Eine Abwägung mit den Risiken eines experimentellen „Impfstoffes“ wird vom OLG
Frankfurt am Main überhaupt nicht vorgenommen.
Eine Überprüfung des OLG, ob eine Beeinträchtigung der Gesundheit als
erheblicher Nachteil auch tatsächlich eintreten kann aufgrund einer statistisch
nachgewiesenen Eintritts-Wahrscheinlichkeit, wird vom OLG nicht geleistet.
Diese Wahrscheinlichkeit, mit der das Kind „möglicherweise“ „schwer“ „erkrankt“,
ist aber zu überprüfen und in’s Verhältnis mit dem Risiko einer „Schutz-Impfung“.
Das Risiko einer „Schutz-Impfung“ kann indes überhaupt nicht überschaut
werden, weil Langzeitstudien dazu fehlen.
Auch die Impfstoffe gegen die Schweinegrippe waren erst einmal „harmlos“
und auch Contergan war erst einmal „harmlos“. Genau so lange harmlos, bis
Narkolepsie als Spätfolge und erst viel zu spät der Zusammenhang zwischen
Contergan und Fehlbildungen erkannt wurden.
Das OLG benennt die genbasierte Medikation im Versuchsstadium durchgehend
schlicht als „Corona-Schutzimpfung“. Damit machen die Richter des Senates des
OLG Frankfurt deutlich, dass sie sich aktiv an einem Verbrechen beteiligen, dem
Verstoß gegen den Nürnberger Kodex, der besagt, dass Menschen nicht durch
Betrug, List und Vortäuschung beeinflusst werden dürfen in ihrer Entscheidung,
einem Versuch zu einem medizinischen Experiment zuzustimmen.
Denn wer einen Menschenversuch verharmlosend als „Corona-Schutzimpfung“
bezeichnet, der will gerade darüber hinwegtäuschen, dass es sich tatsächlich um
einen Versuch handelt. Und es handelt sich um einen Versuch, weil die Versuchs-
studien und insbesondere die Langzeitstudien zu diesem Medikament noch nicht
abgeschlossen sind.
Wer einen Menschenversuch verharmlosend als „Corona-Schutzimpfung“
bezeichnet, der will gerade darüber hinwegtäuschen, dass es sich tatsächlich um
einen Versuch handelt. Denn es handelt sich um einen Versuch, weil die Hersteller
der Medikamente in ihren Verträgen mit der EU und der Bundesrepublik aus-
drücklich darauf hinweisen, dass sie nicht zusichern, welche Wirkungen und
welche Nebenwirkungen mit dem mRNA-Medikament verbunden sind und darauf
bestehen, dass sie als Hersteller von allen Risiken und Schadensersatzforderungen
durch die Anwendung des mRNA-Medikaments freigestellt werden.
Wenn die Teilnehmer an dem Menschenversuch von einem Politiker richtiger-
weise als „Versuchskaninchen“ bezeichnet werden, die zuvor durch sozialen und
medialen Druck zur „Impfung“ „überredet“ wurden, wird deutlich, dass die
Bezeichnung „Corona-Schutzimpfung“ eine Verharmlosung ist.
Es handelt sich gerade nicht um eine „Corona-Schutzimpfung“, sondern um einen
Menschenversuch, der im Wege einer sozialen Erpressung durchgesetzt wird, was
vom OLG selbst in seinem Beschluss genau so sehr anschaulich beschrieben wird.
Conclusio
Die Aufgabe, die zu lösen ist von Herrn Drosten, von Herrn Wieler, von Herrn
Lauterbach, von Herrn Kekulé und dem OLG Frankfurt am Main ist diese:
Finden Sie einen Gutachter, der sagen wird, dass dieser neuartige erstmals als
Impfung bei völlig Gesunden eingesetzte experimentelle Gentherapie bei den
Menschen niemals irgendwelche Schäden macht.
Wenn Sie keinen Gutachter finden, wäre es dann nicht besser, auf das menschliche
Immunsystem zu vertrauen, das 300 Tausend Jahre funktioniert hat, und das beim
Menschen zu einer langanhaltenden belastbaren Immunität führt?
In meinem angehängten Schriftsatz vom 21. Juni 2021 finden sich weitere
Argumente. Was immer zu sagen bleibt und darauf ist immer und immer wieder
hinzuweisen:
Gesunde können nicht krank machen.
Gesunde sind keine Gefährder.
Nachzulesen in einer Studie mit 10 Millionen Probanden:
https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w
Ich grüße alle, die ihre Ruhe in der Erkenntnis finden, dass ein 300 Tausend Jahre
altes, perfektes menschliche Immunsystem der allerbeste Schutz ist, und dass ein
hastig zusammengerührtes menschliches Machwerk, das unerprobt ist und
dessen Technik für eine „Impfung“ erstmals eingesetzt wird, an diese Perfektion
nicht heranreicht,
Frank Großenbach
ANLAGEN
SENTENZ:
Wer erwartet, dass Gesunde ihre Gesundheit nachweisen mit einem Impfausweis
oder einem Test, der stellt sich mit seinem Denken auf die finstere Seite des
Mittelalters: Denn auch im Mittelalter sollten die Hexen nachweisen auf dem
Scheiterhaufen, unschuldig zu sein. In der Zeit nach der Aufklärung sind Grund-
rechte allerdings Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Der Staat verkehrt die
Grundrechte indessen in Sanktionsrechte, wenn er durch seinen vermeintlichen
„Gesundheitsschutz“ sich in die Rolle eines Grundrechtsträgers versetzt.
„Volksgesundheit“ im Namen eines autoritären Staates durchzusetzen, erinnert
letztendlich an einen totalitären faschistischen Staat.
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ANLAGEN
der zitierte Beschluss vom OLG Frankfurt am Main, vom 17. August 2021
zum Az.: 6 UF 120/21 wird vom mir gesondert veröffentlicht werden.
Kekulé warnt vor „unsichtbarer Welle der Geimpften“
- die am Ende Ungeimpfte trifft
Dienstag, 07.09.2021, 07:47
Es wird aktuell wenig über die steigenden Inzidenzen und Gefahren der Pandemie
gesprochen. Epidemiologe Alexander Kekulé setzte bei Markus Lanz nun ein
deutliches Zeichen. Er sprach von einer “unsichtbaren Welle” und warnte vor einem
“Herbstorkan”
Es war nicht allzu schwer, am späten Donnerstagabend bei „Markus Lenz“ ein
bisschen wegzudösen. FDP-Politiker Marco Buschmann musste sich fast eine
halbe Stunde lang tapfer über die Steuerpläne und Koalitionsambitionen seiner
Partei auslassen. So kritisch Lanz auch nachfragte, es war alles in allem eine zähe
Angelegenheit.
Politiker im Wahlkampfmodus – das hat man dieser Tage ja nicht gerade selten.
Doch als es bei Lanz um die CoronaPandemie ging, stieg der Adrenalinpegel
schlagartig: Der Epidemiologe Alexander Kekulé nutzte die Gelegenheit des ZDF-
Talkauftritts, um mit Blick auf steigende Inzidenzen wachzurütteln. Er sprach von
einem drohenden “Herbstorkan” – ein Wort, das kurz nach Mitternacht in der Tat
die Wirkung eines doppelten Espressos hatte.
“Wir sind im Endspiel der Pandemie”
Kekulé war allerdings, wie man es von ihm gewohnt ist, auch um Ausgleich und
Aufklärung bemüht, weit davon entfernt, Panik zu schüren. So sprach er zunächst
von einer relativ “komfortablen Situation”, da 70 Prozent der Erwachsenen geimpft
seien. “Das ist eigentlich ganz gut”, so Alexander Kekulé.
Durch die Impfungen habe man “ziemlich viel Puffer”. Die medizinische Belastung
sei “ganz gut unter Kontrolle“.
“Wir sind im Endspiel der Pandemie”, glaubt der Epidemiologe gar. Wenn man
hierzulande, ähnlich wie in England, “jetzt die Schleusen öffnen würde”, dann
hätte man vermutlich “gar nicht mal so eine hohe Belastung der Krankenhäuser”.
Das Problem jedoch sei die bedrohliche Lage für Ungeimpfte und vor allem
Jüngere: “Die 12- bis 18-Jährigen werden erst seit Kurzem geimpft, die sind noch
nicht immunisiert”, und bei den noch Jüngeren sei “sowieso klar, dass sie nicht
geimpft werden”.
Andererseits gehöre auch zur Wahrheit, dass junge Infizierte seltener schwer
erkranken. Laut Kekulé liege “die Wahrscheinlichkeit für einen wirklich schweren
oder tödlichen Verlauf bei Kindern deutlich unter 1:100.000“.
Aber die Jungen bekämen “sekundäre Kollateralschäden” ab: “Schäden, die durch
die Maßnahmen entstehen”, so Kekulé. Anders als beispielsweise bei Herpesviren
oder Streptokokken, sei eine Erkrankung an Corona kein allgemeines Lebens-
risiko, sondern als gefährlicher einzuschätzen. Denn bei Corona könne niemand
die Langzeitfolgen einer Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen genau
abschätzen.
Man könne auf keinen Fall sagen: “Ihr müsst das in Kauf nehmen”, betonte der
Epidemiologe und folgerte: “Es wird dann Schulschließungen geben, wenn die
Inzidenz hochgeht.”
Da gäbe es keine Alternative, denn: “Sie finden keinen Gutachter, der sagen wird,
dass dieses Virus bei Unter-18-Jährigen niemals irgendwelche Schäden macht.“
“Jetzt reden wir wieder über Schulschließungen”
Aufschlussreich waren auch Alexander Kekulés Ausführungen zum Status der
Geimpften: “Die fühlen sich sicher, weil sie gesund sind und auch nicht schimm
krank werden, aber dadurch wird ihr Verhalten riskanter”, befand der Mediziner.
“Das Problem ist, dass die geimpften Erwachsenen das Virus trotzdem zu einem
hohen Prozentsatz noch weitergeben können.” – Zumal sie eine Infektion oft gar
nicht merken würden oder auch Erkältungssymptome mithin nicht mehr so ernst
nähmen.
Vor diesem Hintergrund sprach sich der Direktor des Instituts für Medizinische
Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle (Saale) auch gegen die sogenannten
2G-Öffnungen aus, wie jetzt zum Teil etwa schon in Hamburg praktiziert: “Weil
der Geimpfte denkt, mir kann nichts mehr passieren”, gehe er womöglich allzu
sorglos “in die 2G-Disko“.
“Stealth Bomber”, der die Inzidenz hochtreibt
Tatsächlich gelte es für alle gleichermaßen, nach wie vor wachsam und vorsichtig
zu bleiben. Laut bisherigen Zahlen sei davon auszugehen, dass etwa drei bis fünf
von zehn Geimpften das Virus noch weitergeben könnten, so Kekulé: “Das heißt:
Wir haben nicht nur die Welle der Ungeimpften jetzt im Herbst, wir haben auch
eine unsichtbare Welle der Geimpften.“
Er sprach von einem “Stealth Bomber”, der die Inzidenz hochtreibt – noch so ein
Begriff aus der Hallo-Wach-Kategorie. Während die Alten und die Risikogruppen
aufgrund der hohen Impfquote nun kaum davon bedroht seien, gehe es nun eben
um die Jüngeren.
Markus Lanz konnte es kaum fassen. “Jetzt reden wir wieder über
Schulschließungen”, warf er ein. “Ja”, erwiderte Kekulé, und auch er vertrat die
Meinung: “Das müssen wir verhindern.“
Fakt sei jedoch, dass schon für Anfang Oktober eine Sieben-Tage-Inzidenz von
über 500 prognostiziert werde, wenn nicht gegengesteuert werde – “ein
Herbstorkan”. Aber “die gute Nachricht” sei immerhin, dass dies diesmal nicht zu
einer Überlastung der Krankenhäuser führen werde.
https://www.heute.at/s/star-virologe-drosten-empfiehlt-geimpften-corona-
infektion-100161615
06.09.2021, 18:04
Star-Virologe Drosten empfiehlt Geimpften Corona-Infektion
Um eine langanhaltende Immunität aufzubauen, sollen sich auch Geimpfte
infizieren, so die Empfehlung des Star-Virologen Christian Drosten.
Vor Kurzem war der Berliner Charité-Virologe Christian Drosten zu Gast im NDR
Info Podcast “Coronavirus-Update”. Im Rahmen des Gesprächs schilderte er seine
Zweifel daran, dass Deutschland allein durch Impfangebote eine akzeptable
Impfquote in der Corona-Pandemie erreichen könne.
Deutschland werde demnach im Herbst “mit Sicherheit” wieder
Kontaktbegrenzungen brauchen, so der Star-Virologe. “Gelassen in den Herbst zu
gehen, ist eine gewagte Vorstellung.” Ebenso sprach er über neue Studien zu
Impf-Durchbrüchen, sowie die Auffrischungsimpfungen und Infektionen trotz
einer Impfung.
“Jahrelange Immunität”
Als besonders interessant erwies sich seine Beantwortung der Frage, inwieweit
Geimpfte einer Infektion noch aus dem Weg gehen sollen. Er erläuterte, dass die
Impfung zwar vor einem schweren Verlauf schütze, vor einer Infektion generell
aber nicht zu 100 Prozent. Demnach könne nicht ausgeschlossen werden, dass
man sich trotz Immunisierung ansteckt. Für ihn sogar ein Vorteil.
n noch aus dem Weg gehen sollen. Er erläuterte, dass die Impfung zwar vor einem
schweren Verlauf schütze, vor einer Infektion generell aber nicht zu 100 Prozent.
Demnach könne nicht ausgeschlossen werden, dass man sich trotz
Immunisierung ansteckt. Für ihn sogar ein Vorteil.
“Mein Ziel als Virologe Drosten, wie ich jetzt gerne immun werden will, ist: Ich will
eine Impf- Immunität haben und darauf aufsattelnd will ich dann aber auch
durchaus meine erste Allgemeininfektion (..) haben.”
Eigentlich laufe es ohnehin darauf hinaus, dass man auch als Geimpfter
irgendwann einmal seine erste, zweite oder auch dritte Infektion mit dem Virus
hat. Dem Coronavirus und seinen verschiedene Varianten werde man schließlich
immer wieder über den Weg laufen. Eine lebenslange Impf-Auffrischung, um sich
vor einer Infektion zu schützen, sei aber nicht das Ziel.
Doch das sei nicht schlimm, denn die Impfung schütze “hervorragend vor
schweren Verläufen”. Außerdem sei dies – also die Kombination aus Impfung und
Infektion – der einzige Weg, um wirklich eine “langanhaltend belastbare Immunität
zu erlangen”.
“Kein überzeugender Grund”
Angesichts der aktuellen Lage sollte man sich allerdings auch als Geimpfter
weiterhin an Maßnahmen halten und sich vorerst noch schützen. In Anbetracht
der anstehenden Belastung des Gesundheitssystems aufgrund der Corona-Welle
halte er es für angemessen, sich noch etwas zurückzuhalten und weiter Vorsicht
walten zu lassen – auch, um Ungeimpfte nicht zu gefährden.
Sobald die Lage es aber zulasse und sein gesamtes Umfeld geimpft sei, sehe er
“rational keinen überzeugenden Grund mehr, alles daran zu setzen, einer
Infektion aus dem Weg zu gehen”.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/scholz-zur-corona-impfung-millionen-
deutsche-nur-versuchskaninchen
Schlagzeile in Bild:
„Millionen Deutsche nur „Versuchskaninchen“!“
bz-berlin.de
6.September 2021 07:57
Die Bundesregierung wirbt seit Monaten offensiv für Impfungen gegen das
Coronavirus – und ausgerechnet Vizekanzler Olaf Scholz (63, SPD) haut auf einmal
voll daneben!
Für den SPD-Kanzlerkandidaten sind die geimpften Bundesbürger auf einmal
„Versuchskaninchen“!
Mehreren NRW-Lokalradios sagte Scholz: „50 Millionen sind jetzt zweimal
geimpft. Wir waren ja alle die Versuchskaninchen für diejenigen, die bisher
abgewartet haben.“
————————————————————————————————————————————————————–
Frank Großenbach
Rechtsanwalt –
…………………………..
Amtsgericht
Familiengericht
…………………………..
In der Kindschaftssache
anonymisierte Abschrift
elterliche Sorge für ………………………..,
AZ ……………………….
zeige ich an, die Kindesmutter, ……………………………………………, zu vertreten.
PUNKT 1
Eine sogenannte „Impfung“, die im Falle des Produkts von Biontech-Pfizer eine
Gentherapie ist, ist nicht erforderlich, wenn der Immunstatus eines Patienten
durch eine vorangegangene Infektion bereits immunisiert wurde. Eine Unter-
suchung des Immunstatus bei dem Kind ………………… wurde nicht durchgeführt.
Eine Impfung setzt die Kenntnis des Immunstatus voraus. Eine Blutuntersuchung
wurde bislang versäumt
Der Immunstatus von ……………………. ist derart, dass er bereits ausreichend
geschützt ist, durch SARS-CoV-2 ernsthaft zu erkranken, was durch eine Blut-
untersuchung nachgewiesen wird.
Beweis: Sachverständigengutachten eines Immunologen oder Zellbiologen
angeboten wird Zeugnis von
Ulrike Kämmerer
Universitätsklinikum Würzburg
Frauenklinik und Poliklinik des Universitätsklinikums
Josef-Schneider-Straße 4
97080 Würzburg
PUNKT 2
Die Anwendung einer Gentherapie ist nicht mehr erforderlich, weil in der
Gesellschaft Ende Juli 2021 für SARS-CoV-2 bereits annähernd eine Herden-
immunität eingetreten sein wird.
Das ergibt sich aus dem Folgenden.
Die corona-diagnostik-insights hat Daten zur Immunität gegen SARS CoV2
veröffentlicht.
Zitat: corona-diagnostik-insights = “Der Verband der Akkreditierten Labore in der
Medizin, ALM e.V.“, führt seit Anfang März in Abstimmung mit den Behörden auf
Bundesebene eine strukturierte und standardisierte Datenerhebung durch.
(https://www.corona-diagnostik-insights.de/daten-fakten/)
Sie haben getestet, ob jemand bereits Antikörper gegen SARS CoV2 hat, mit
anderen Worten,
•ob er bereits eine ggf. auch unbemerkte Infektion hinter sich hat –
•denn sonst hätte er keine Antikörper – und dadurch bereits immun
geworden ist.
Das Ergebnis ist sensationell: ca. 50% der Getesteten haben Antikörper und sind
immun. Die Daten stammen aus “standardisierten Datenerhebungen” (s.o) und
sind offiziell. Hier eine Auswertung als Diagramm (ANLAGE B 1)
Oben in blau die durchgeführten Impfungen bezogen auf den korrekten Zeitraum,
d.h. die untere gelbe Linie beginnend im März 2020, die Impfungen erst Ende
Dezember 2020 (ANLAGE B 2)
Erkennbar ist
•dass die Immunität nicht von Anfang gegeben war – jedenfalls nicht durch
die Antikörper,
•auf die hier getestet wurde – , sondern dass der Anteil der Immunisierten
im DEZ 2020 nur 4%
•betragen hat und inzwischen auf 50% angewachsen ist.
•dass es eine große Zahl von unbemerkten und folgenlosen Infektionen
•gegeben haben muss –
nämlich bei 50% aller Deutschen -; denn sonst hätten die keine Antikörper
entwickelt.
dass die Impfungen keinen sichtbaren Einfluss auf die Zunahme der
Immunität hatte;
dass – mit oder ohne Impfungen – in kürzester Zeit die Epidemie in
Deutschland zu Ende sein wird.
Die rot gepunktete Linie ist eine Trendlinie (polynomisch 2. Grades) für die gelbe
Linie. Für diese Trendlinie habe ich die Formel und das Bestimmtheitsmaß im
Diagramm anzeigen lassen. Das Bestimmtheitsmaß sagt aus, wie genau die
Trendlinie die wirklichen Daten wiedergibt.
R=0,9757 bedeutet eine ganz ordentlich genaue Übereinstimmung.
(R=1,0 wäre 100%)
Mit Hilfe der Formel können dann zukünftige Werte berechnet werden.
Das folgende Diagramm zeigt in KW 27, d.h. in zwei Monaten eine dergestalt
prognostizierte Immunität von knapp 70%. Falls die Impfungen demnächst
irgendwie ein sichtbares Ergebnis haben sollten, – bisher erkennbar nicht – läge
diese Wert sogar noch über 70%. 70% war immer der Wert, der genannt wurde,
wenn “Herdenimmunität” erreicht werden sollte.
Das wäre dann Ende Juli.
Weiterhin folgt daraus auch, dass ca. 50% aller Deutschen bereits irgendwann
infiziert waren: das sind ca. 41 Millionen.
Beweis: Sachverständigengutachten eines Immunologen oder Zellbiologen
Ulrike Kämmerer
Universitätsklinikum Würzburg
Frauenklinik und Poliklinik des Universitätsklinikums
Josef-Schneider-Straße 4
97080 Würzburg
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Lothar Wieler
Robert-Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
PUNKT 3
Die Anwendung der von der Hausärztin angebotenen Gentherapie ist nicht mehr
nützlich, weil die Gentherapie nicht gegen Varianten wirksam ist, etwa die soge-
nannte „Delta“-Variante des SARS-CoV-2-Virus.
Beweis: Sachverständigengutachten eines Immunologen oder Zellbiologen
Ulrike Kämmerer
Universitätsklinikum Würzburg
Frauenklinik und Poliklinik des Universitätsklinikums
Josef-Schneider-Straße 4
97080 Würzburg
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Lothar Wieler
Robert-Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
PUNKT 4
Die Gentherapie führt nach Anwendung zu mehr Todesfällen, als eine Erkrankung
an SARS-CoV-2. In all den Ländern und den Zeiten, in denen die Impfung einge-
setzt hat, stieg auch die Anzahl der positiven Befunde der PCR-Fälle sowie die
Anzahl der Todesereignisse.
Die Seychellen haben 60% ihrer Bevölkerung die Gentherpie erhalten, trotzdem
verzeichnet das Land eine der höchsten Inzidenzen weltweit (ANLAGE B 3).
Das gleiche Bild ergibt sich auch für Ungarn: Auch Ungarn ist als vorbildliches
Land der Gentherapie auch führend in der Sterberate. (ANLAGE B 4)
Auch in Deutschland, Österreich und Schweden verläuft die Verbreitung der
Gentherapie der Todesrate (ANLAGE 4).
Für Deutschland lässt sich das auch aus einer Statistik für Landkreise ableiten.
(ANLAGE 5).
Ebenso lässt sich der Zusammenhang zwischen erhöhter Vergabe der Gentherapie
mit dem Anstieg der Todeszahlen für Israel nachweisen. (ANLAGE B 6)
Ebenso lässt sich der Zusammenhang zwischen erhöhter Vergabe der Gentherapie
mit dem Anstieg der Todeszahlen für Portugal nachweisen. (ANLAGE B 7)
Zudem wird für diese Tatsache Beweis angeboten durch Sachverständigen-
gutachten.
Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Klaus Cichutek
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59
63225 Langen
PUNKT 5
Die Einwilligung eines Patienten ist nur wirksam, wenn der Patient über die Risiken
der Gentherapie vollumfänglich aufgeklärt wurde.
………………………….. wurde weder vom Kindsvater noch von der Hausärztin
……………………… umfassend über die Risiken der Gentherapie aufgeklärt.
Die Hausärztin hat stattdessen erklärt: „O.g. Patient ist voll entscheidungsfähig,
kann die Tragweite einer solcher Erkrankung überblicken und wünscht aus-
drücklich eine Impfung.“
Damit hat die Hausärztin selbst verdeutlicht, dass die Entscheidung, sich einer
Gentherapie zu unterziehen, nicht durch eine umfassende Aufklärung über die
Risiken und den Nutzen der Anwendung einer Gentherapie gestützt wird.
Denn die Hausärztin führt aus, dass …………………… die Tragweite einer solchen
Erkrankung überblicken würde. Die Hausärztin führt nicht aus, dass ………………
die Tragweite einer Risiko – Nutzen – Analyse einer Gentherapie überblickt. Bei
einer Impfung, die hier als Gentherapie angeboten wird, ist es aber entscheidend,
dass der Patient die Risiko – Nutzen – Analyse einer Gentherapie erkennt und
versteht und die Tragweite einer Entscheidung bewusst ist.
Die Hausärztin hat den Patienten nicht über alle Umstände und Risiken der
Gentherapie aufgeklärt, sondern es dabei belassen, mit ihrem Patienten
…………………………………. die Erkrankung zu erörtern und darzustellen.
Beweis: Zeugnis der Hausärztin
…………………………………….
PUNKT 6
Die Anwendung der Gentherapie verstößt zudem gegen den Nürnberger Kodex.
Der Nürnberger Kodex Der Nürnberger Kodex 1947 lautet wie folgt:
„Ziffer 1
Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.
Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre
Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch
Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der
Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen;
dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und
verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu
können.
Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der
Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches
klargemacht werden;
sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle
Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die
Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme
ergeben mögen.
Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt
jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persön-
liche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben
werden kann.
Ziffer 3
Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und natur-
kundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen,
dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen
werden.“
Ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex ist zugleich ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
Die Anwendung der Gentherapie verstößt bereits deswegen gegen den Nürnberger
Kodex, weil der Wirkmechanismus nicht als Gentherapie benannt wird, sondern
als „Impfung“ ausgegeben wird. Es wird darüber getäuscht, dass es sich nicht um
eine „normale“ Impfung handelt, sondern um eine Gentherapie, mit der in die
Körperzelle milliardenfach „Baupläne“ eingeschleust werden, aufgrund derer
Körperzellen angeregt werden sollen, sogenannte Spike-Proteine zu produzieren,
um eine Immunantwort des Körpers auszulösen.
Wer eine Gentherapie als Impfung bezeichnet, täuscht den Patienten bereits. Ein
Patient geht bei der Bezeichnung „Impfung“ nicht davon aus, dass es sich bei dem
Wirkmittel in Wahrheit um eine Gentherapie handelt, die aus der Krebsforschung
stammt.
Die Anwendung der Gentherapie verstößt gegen den Nürnberger Kodex, weil mit
einem empfindlichen Übel gedroht wird, wenn sich der Patient die Gentherapie
nicht über sich ergehen lässt. Dem Patienten wird als Schüler mit Masken,
ständige Testverfahren und dem Ausschluss aus dem Klassenverband gedroht.
So hat der 124. Deutsche Ärztetag vom 4. Mai bis 5. Mai 2021 beschlossen:
„Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur
mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden. Ohne rechtzeitige
Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für
diese Altersgruppe zu weitere gravierenden negativen Folgen für die kindliche
psychische Entwicklung.
Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur
mit geimpften Kindern zurück.“
(Anlage B 8)
So hat das Land Hessen durch das Hessische Kultusministerium verlauten lassen
am 17. Mai 2021:
„das Impfen der älteren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Puzzelstück
für einen sicheren Schulbetrieb und die Rückkehr zu einem Schulalltag, wie wir ihn
vor Corona kannten.“
(Anlage B 9)
Es werden durch das Grundgesetz zugeschriebene Freiheitsrechte eingeschränkt
und nun die Bürger dazu genötigt mit den Mitteln: Abstandhalten, Maskentragen,
Zugangsbeschränkungen, Vorenthalten des Präsenzunterrichts.
Diese Maßnahmen, Abstandhalten, Maskentragen, Zugangsbeschränkungen,
Vorenthalten des Präsenzunterrichts sind bei Menschen ohne Krankheits-
symptome allesamt nicht erforderlich, um eine Übertragung von SARS-CoV-2 zu
unterbinden. Zum Überträger von SARS-CoV-2 wird ein Mensch erst dann, ist
infektiös, wenn er mindestens eine Million Viren pro Milliliter Serum (Nasensekret
etwa) übertragen kann. Ein PCR-Test ist bei einem entsprechenden ct-Wert bereits
dann positiv, wenn Genabschnitte von vier (!) Viren in einem Abstrich vorhanden
sind.
Beweis: Sachverständigengutachten des
Christian Drosten
Universitätsklinikum Berlin
Helmut-Ruska-Haus
Institut für Virologie
Campus Charité Mitte
10098 Berlin
Durch eine Studie in Wuhan wurde nachgewiesen, dass bei der untersuchten
Anzahl von fast 10 Millionen Menschen, Menschen in asymptomatischen oder
präsymptomatischen Phasen einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 nicht in einem
einzigen Fall SARS-CoV-2 übertragen haben.
Beweis: Studie aus Wuhan, natureCommunications, 18.8.2020, 20.11.2020
(ANLAGE B 10 – original – und ANLAGE B 11 – Deutsch)
Auch das RKI hat nicht nachgewiesen, dass Menschen in asymptomatischen und
präsymptomatischen Phasen einen anderen Menschen mit einer solchen Virenlast
belasten können, dass bei anderen Menschen durch eine solche – unterstellte –
Übertragung in einer asymptomatischen oder präsymptomatischen Phase eine
erhebliche Erkrankung ausgelöst werden oder sogar der Tod eintreten könnte.
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Christian Drosten
Universitätsklinikum Berlin
Helmut-Ruska-Haus
Institut für Virologie
Campus Charité Mitte
10098 Berlin
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Lothar Wieler
Robert-Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
Es gab in 2020/21 weder eine Übersterblichkeit noch eine Gefährdung der
Belegung der Intensivbetten.
Das ergibt sich aus dem Umstand, dass bei den wöchentlichen Verläufen aller
Krankenhausfälle für den Untersuchtungszeitraum der Jahre 2019 und 2020 die
Krankenhausfälle in 2020 unterhalb der Krankenhausfälle im Jahre 2019 lagen
(ANLAGE B 12), (ANLAGE B 13).
Die betreibbaren Betten der Intensivpflege wurden vom 1. August 2020 bis zum
- Januar 2021 um genau 6.850 Betten abgebaut (ANLAGE B 14).
Wenn weniger Betten in den Krankenhäusern benötigt werden, die Sterblichkeit
nicht erhöht ist und weniger Intensivbetten benötigt werden, wird damit deutlich,
dass eine Pandemie nicht vorliegt, die zu einer erhöhten Anzahl von erheblich
Erkrankten oder Toten führen würde.
Aufgrund der von der WHO in den letzten Jahren abgeänderten Definition des
Begriffs „Pandemie“ setzt der Begriff der „Pandemie“ der WHO, dem sich der
Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen hat, nicht mehr
voraus, dass eine Pandemie mit einer erheblichen Anzahl von Erkrankten oder
Toten einhergeht. Insofern ist allein durch den Begriff „Pandemie“ nicht auch
zugleich eine Gefahr für Leib und Leben verbunden.
Insofern in Deutschland von der Bundesregierung der Begriff „Pandemie“
eingesetzt wird und die Bundesregierung das sogar ganz bewusst als Mittel
einsetzt, Furcht und Schrecken zu erzeugen, und darüber hinaus auch noch ganz
bewusst und vorsätzlich Angst auslösen will, wird damit deutlich, dass ein Irrtum
erzeugt wird. Aufgrund des Irrtums über die tatsächliche Gefahr bei der Verbrei-
tung eines Virus gehen Menschen irrtümlich davon aus, durch eine Gentherapie
eine Gefahr abwehren zu können.
Damit wird jede Zustimmung unwirksam, weil die Zustimmung zu einer
Gentherapie aufgrund unrichtiger Vorstellungen getroffen wird.
Ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex liegt auch deswegen vor, weil den
Patienten nicht verdeutlicht wird, dass es sich um einen Medikamentenversuch
handelt. Ein Medikamentenversuch liegt immer dann vor, wenn die Studien, die
für gewöhnlich durchgeführt werden, bei einem verabreichten Medikament nicht
abgeschlossen wurden.
So liegt der Fall hier.
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Klaus Cichutek
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59
63225 Langen
Ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex liegt auch deswegen vor, weil vor dem
Medikamentenversuch an Menschen nicht in ausreichendem Maße und in umfang-
reichen Maße und nicht abschließend Versuche mit Tieren durchgeführt wurden.
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Klaus Cichutek
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59
63225 Langen
Es ethisch, moralisch und rechtlich verwerflich, wenn Menschenversuche durch
einen breit angelegten Feldversuch durchgeführt werden, ohne zuvor die Aus-
wirkungen der Gentherapie durch Tierversuche in ausreichendem Umfang
durchgeführt zu haben.
PUNKT 7
Bei der Bewertung der Gentherapie, die Gentherapie ausnahmsweise zur Medika-
tion freizugeben, wurden vom Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut
und der EMA die folgende Erkenntnisse nicht beachtet. Diese Erkenntnisse hätten
zu einer anderen Bewertung geführt.
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Klaus Cichutek
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59
63225 Langen
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Lothar Wieler
Robert-Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
Es ist durch tatsächliche Anhaltspunkte zu befürchten, dass die Gentherapie zu
einer Reprogrammierung der Immunantwort des eigenen Körpers führt sowie zu
einer Überreaktion des Körpers, falls er mit einem Virus in Kontakt kommt
(ANLAGE B 15).
Es ist durch tatsächliche Anhaltspunkte zu befürchten, dass die Wirkstoffe der
Gentherapie, auch die von Biontech-Pfizer, in erheblichem Maße verunreinigt sind.
Gleichgültig, ob diese Verunreinigung nicht notwendigerweise zu einer Redu-
zierung der Wirkung führt, ist damit eine erhebliche unbekannte Gefahr für die
Betroffenen verbunden (ANLAGE B 16) (ANLAGE B 17).
Es ist durch tatsächliche Anhaltspunkte zu befürchten, dass die Gentherapie zur
Unfruchtbarkeit führt (ANLAGE B 18).
Es ist durch tatsächliche Anhaltspunkte bereits nachgewiesen, dass die
Gentherapie zu einer Gerinnung des Blutes führt gerade in langsam fließenden
Blutbahnen, so dass dort Gerinnsel entstehen. Das dürfte bereits gerichtsbekannt
sein.
Es ist durch tatsächliche Anhaltspunkte bereits nachgewiesen, dass nur das Serum
von natürlich infizierten und genesenen Menschen als Therapeutikum heran-
gezogen werden kann, um andere Menschen zu heilen. Das Serum von Menschen
mit einer Gentherapie ist dazu nicht in der Lage.
Es ist durch tatsächliche Anhaltspunkte zu befürchten, dass Menschen mit einer
Gentherapie bei einem nachfolgenden Kontakt mit einem Virus mit einem zyto-
kinischen Sturm reagieren und erheblich erkranken können, weil es zu einer
Überreaktion der Immunantwort kommen wird.
Es ist durch tatsächliche Anhaltspunkte zu befürchten, dass Menschen mit einer
Gentherapie bei einem nachfolgenden Kontakt mit einem Virus mit einem
antibody-dependent-enhancement (=ADE) reagieren und erheblich erkranken
können, weil diese Reaktion den Virus derart „verdeckt“, dass der Virus für die
eigene Immunantwort nicht entdeckt wird und demzufolge auch nicht bekämpft
werden kann vom körpereigenen Immunsystem.
Weil alle diese Tatsachen bei der Bewertung der Gentherapie bislang unberück-
sichtigt blieben, zum Teil auch weil erst durch den Menschenversuch diese
Tatsachen ans Tageslicht kamen, sind die Bewertungen der Gentherapie durch das
Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut unzutreffend erfolgt bislang.
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Klaus Cichutek
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59
63225 Langen
Beweis: Sachverständigengutachten und Zeugnis des
Lothar Wieler
Robert-Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
PUNKT 8
Die Gentherapie ist auch offensichtlich unnütz, weil selbst die Gerichte richtiger-
weise davon ausgehen, dass Menschen auch nach einer Gentherapie noch
erkranken und auch das Virus weitergeben können. So etwa das Verwaltungs-
gericht Neustadt (ANLAGE B 19).
gez.
Großenbach
- Rechtsanwalt –
ANLAGEN
B 1 bis B 19