Mein Körper gehört mir, nicht dem Staat!

Anmerkungen zur laufenden Impfkampagne

von Wolfgang Hübner

  1. Es ist befremdlich, warum sich immer mehr Menschen dazu verleiten oder provozieren lassen, öffentlich zu sagen, dass sie sich gegen das Virus SARS-CoV-2 impfen lassen oder aber nicht impfen lassen wollen. Denn das ist eine private Entscheidung, die jeder Mensch für sich treffen und auch für sich verantworten muss. So lange es keinen staatlich verpflichtenden Impfzwang gibt, gibt es auch keinen Anlass, hierzu öffentliche Bekenntnisse abzulegen. Wer es trotzdem tut, hilft – ob nun willentlich oder unwillentlich – der spalterischen Kampagne der Impfbetreiber.
  2. Die Aggressivität und erpresserische Zudringlichkeit, mit der seitens der Vertreter des politisch-medialen Machtkomplexes Impfdruck auf die großenteils verängstigte und verunsicherte Bevölkerung ausgeübt wird, muss eine grundsätzliche Antwort bekommen: „Mein Körper gehört mir!“
  3. Wer auch immer und gleich mit welcher Begründung dieses elementarste aller Menschenrechte verneint, verstößt gegen dieses Menschenrecht.
  4. Das Alleinrecht wie die Alleinverfügung über den eigenen Körper kann von staatlicher Seite nur dann eingeschränkt werden, wenn mein eigener Körper eine beweisbar lebensbedrohende oder tödliche Gefahr für andere ist.
  5. Nur in diesem Fall ist eine juristische und moralisch begründete ausreichend erprobte Impfung auch als Pflicht bzw. Zwangsmaßnahme möglich.
  6. Das Virus SARS-CoV-2 stellt eine gesundheitliche Bedrohung dar, die in ihren Folgen nicht wesentlich gefährlicher ist als Grippeviren, Krankenhauskeime und viel weniger gefährlich als Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Demenz sowie übermäßiger Konsum von Nikotin, Alkohol, Drogen usw.
  7. Eine zwingend lebensbedrohende oder tödliche Gefahr geht von mit dem Virus infizierten Personen nicht aus und wird auch aus medizinischer Sicht nicht behauptet.
  8. Eine zeitlich begrenzte mäßige Übersterblichkeit bei Menschen über 80 Jahren infolge des Virus muss dann gesamtgesellschaftlich hingenommen werden, wenn alle möglichen Schutzmaßnahmen für alte und sehr alte Menschen sowie gesundheitlich schwer vorgeschädigten Menschen getroffen worden sind. Das ist zumindest in Deutschland bislang keineswegs der Fall. Damit sind viele Covid-19-Todesfälle politisch verschuldet oder Folge negativer gesellschaftlicher Veränderungen.
  9. Da aus all den hier aufgeführten Punkten eine Pflicht- oder Zwangsimpfung weder juristisch noch moralisch begründet und verantwortbar hergeleitet werden darf, kann die Entscheidung für eine Impfung gegen das Virus nur ebenso freiwillig getroffen werden wie die Entscheidung zur jährlichen Grippeimpfung.
  10. Die bislang gegen das Virus entwickelten Impfstoffe sind nicht ausreichend erprobt und in ihrer Langzeitwirkung völlig unbekannt. Zudem kann die Impfung nicht verhindern, dass auch Geimpfte das Virus weiterverbreiten. Unter diesen Umständen muss sich niemand auf ein Experiment am und im eigenen Körper einlassen.
  11. Da aus der Unterlassung oder Weigerung, sich gegen Grippe impfen zu lassen, höchstens eigene gesundheitliche Nachteile oder Gefährdungen erwachsen können, nicht aber irgendwelche Diskriminierungen privater, beruflicher oder öffentlicher Art folgen dürfen, muss auch die Unterlassung oder Weigerung, sich gegen das Virus impfen zu lassen, keine solchen Diskriminierungen zur Konsequenz haben.
  12. Der deutsche Staat hat nach Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention die Pflicht, jegliche Diskriminierung wegen unterlassener oder verweigerter Impfung gegen das Virus zu untersagen und bei Verstößen zu ahnden.

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